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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Patienten bis 18 Jahren die Kosten für die Behandlung, wenn die Zahn-fehlstellung ein bestimmtes Maß erreicht hat. Die Fehlstellungen werden in den „Kieferorthopä-dische Indikationsgruppen“ KIG, eingeteilt. 


Ab Stufe 3 von 5 übernimmt die Versicherung die Behandlung gemäß der gesetzlichen Versorgung. 


Bei Patienten über 18 Jahren werden die Kosten nur bei sehr starker Ausprägung übernom-men und wenn eine kiefer-chirurgische Operation zur Biss-einstellung notwendig wird. Alle anderen Behandlungen werden nicht übernommen.



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Was zahlt die private Versicherung?


Die privaten Versicherer übernehmen in den meisten Fällen die medizinisch notwendigen Behandlungen, gemäß Ihres Versicherungs-vertrages. 


Bei erwachsenen Patienten werden mittlerweile vermehrt Gutachten angefordert.